Die Hauptaufgabe von Feuerschutztüren ist, Wandöffnunungen gegen das Übergreifen von Feuer zu bewahren. Der Einbau ist nach der jeweiligen Landesbauordnung und in Sonderbauvorschriften festgelegt. Erforderlich sind diese Türen beispielsweise in Brandwänden, Treppenräumen sowie zwischen einzelnen Fluren. Insgesamt gibt es 3 verschiedene Modelle:
– Feuerschutztüren T30: 30 Minuten feuerhemmend
– Feuerschutztüren T60: 60 Minuten hochfeuerhemmend
– Feuerschutztüren T90: 90 Minuten feuerbeständig